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   BVerwG, 15.09.1981 - 5 CB 100.79   

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https://dejure.org/1981,4230
BVerwG, 15.09.1981 - 5 CB 100.79 (https://dejure.org/1981,4230)
BVerwG, Entscheidung vom 15.09.1981 - 5 CB 100.79 (https://dejure.org/1981,4230)
BVerwG, Entscheidung vom 15. September 1981 - 5 CB 100.79 (https://dejure.org/1981,4230)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Teilnahme am Flurbereinigungsverfahren und Anfechtung einer im Flurbereinigungsplan ausgewiesenen Abfindung - Fragen der Wasserversorgung durch einen eigenen Brunnen und den Anschluss an die zentrale Wasserversorgungsanlage als vom Flurbereinigungsgericht zu klärende ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1981 - 5 CB 100.79
    Das Flurbereinigungsgericht ist ohnehin nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 13, 132 [149]; 42, 364 [368] und Beschluß vom 1. Februar 1978 [NJW 1978, 989 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 426/77]]).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1981 - 5 CB 100.79
    Das Flurbereinigungsgericht ist ohnehin nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 13, 132 [149]; 42, 364 [368] und Beschluß vom 1. Februar 1978 [NJW 1978, 989 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 426/77]]).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1981 - 5 CB 100.79
    Das Flurbereinigungsgericht ist ohnehin nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 13, 132 [149]; 42, 364 [368] und Beschluß vom 1. Februar 1978 [NJW 1978, 989 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 426/77]]).
  • BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72
    Auszug aus BVerwG, 15.09.1981 - 5 CB 100.79
    Ein auf § 133 Nr. 5 VwGO gestützter Verfahrensmangel ist nur dann gegeben, wenn die Begründung der angegriffenen Entscheidung überhaupt unterblieben, unverständlich oder verworren ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschluß vom 2. November 1972 - BVerwG 5 CB 6.72 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 7]).
  • BVerwG, 08.06.1990 - 5 B 41.90

    Durchbrechung der Rechtskraft eines unrichtigen und sittenwidrigen Urteils im

    Die in diesen Verfahren ergangenen Urteile des Flurbereinigungsgerichts vom 18. Mai 1979 wurden im Anschluß an die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. September 1981 - BVerwG 5 CB 100.79 und BVerwG 5 CB 102.79 - rechtskräftig.
  • BVerwG, 17.07.1985 - 5 B 10.83

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anschlusszwang eines geplanten

    Denn durch das nach dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. September 1981 - BVerwG 5 CB 100.79 - rechtskräftig gewordene Urteil des Flurbereinigungsgerichts vom 18. Mai 1979 - VGH Nr. 100 XIII 77 - steht nach § 121 VwGO für die Beteiligten fest, daß die Kläger auf die Wiederzuweisung des südlichen Bereichs des Einlagegrundstücks ... (neues Flurstück ...) keinen Anspruch haben.
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